Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Bundeskabinett hat in einer vorgezogenen Sitzung am 23. März 2020 den Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen, der jetzt an den Deutschen Bundestag weitergeleitet wird. Der Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen dem seit Januar 2020 vorliegenden Referentenentwurf für ein Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG).

Die anstehende Reform des WEG muss jetzt insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie in einem schnellen Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt werden. Die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren lassen eine übliche Verwaltungstätigkeit kaum mehr zu. Eigentümerversammlungen können derzeit nicht mehr stattfinden. Damit können wichtige Maßnahmen in der Eigentümergemeinschaft nicht mehr beschlossen werden, wenn nicht alle Eigentümer diesen schriftlich zustimmen. Dies ist praxisfern. Die mit dem Gesetzesentwurf verbundene Erweiterung der Verwalterkompetenzen und Erleichterung der Beschlussfassung wird die Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung deutlich erleichtern. Die schnelle Verabschiedung der WEG-Reform ist nun dringend notwendig.