Ferienwohnungen
Betreuung für Kurz- und Langzeitvermietung
Ferienwohnungen
Sie haben eine Wohnung oder Haus im Dänischen Wohld oder in Berlin, die Sie nicht dauerhaft nutzen und suchen eine kompetente und vertrauensvolle Betreuung, die sich um die Vermietung Ihrer Wohnung kümmert?
Neben der Dauervermietung biete ich Ihnen auch die Kurzzeit- und Ferienvermietung mit der entsprechenden Betreuung an.
Eine Ferienvermietung liegt in Berlin vor, wenn die Wohnung weniger als 6-12 Wochen am Stück vermietet wird. Danach geht man von einem befristeten Wohnen aus. Bitte klären Sie doch die rechtlichen Belange in Ihrem Einzelfall mit Ihrem Anwalt oder einer meiner Empfehlungen eines Berliner Anwaltes. Die rechtliche Klärung und Entscheidung, welchen Weg Sie einschlagen wollen, liegt letztlich bei Ihnen. Ich kann spezialisierte Partneranwälte vorschlagen.
Ich kümmere mich um die Präsentation Ihrer Wohnung auf verschiedenen Vermietungsportalen, die Abwicklung, Buchung und die Betreuung der Gäste. Durch eine wöchentliche individuelle Anpassung der Preise an die Nachfrage und unter Beachtung von Events in der Stadt oder Region versuche ich, den größtmöglichen Ertrag für Sie zu erwirtschaften.
Die Reinigung der Wohnung wird durch unser Netzwerk vermittelt.
Gern unterstütze ich Sie bei der Einrichtung und Ausstattung Ihrer Wohnung und bringe meine Erfahrung aus der Betreuung anderer Objekte bei Ihnen ein. Profitieren Sie von meinen Kontakten zu Wäschereien und anderen Dienstleistern und erhalten Sie auch hier attraktive Konditionen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ferienwohnungen / Furnished Apartments
Für die Abwicklung und komplette Dienstleistung stellen wir eine Provision gemäss den AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Furnished Apartments in Rechnung.
Auszug:
3. Maklerprovision
(1) Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von maximal 2,40 Monatsmieten inkl. MwSt. der im Angebot genannten Miete sofort fällig. Wird das Objekt vom Vermieter für eine Mietdauer von unter 12 Monaten angeboten, oder sucht der Wohnrauminteressent für unter 12 Monate Mietzeit, und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter / bis 12 Monate, so wird eine Provision in Höhe von 20% der Monatsmiete je angebrochenem vermieteten Monat, maximal jedoch insgesamt begrenzt auf 2,40 Monatsmieten inkl. MwSt. berechnet.
bis zu 12 Monaten Mietdauer:
20% je vermieteten Monat von der Monatsmiete inkl. MwSt.
über 12 Monate Mietdauer:
2,40 Monatsmieten inkl. MwSt.
(2) Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete. Spätere Änderungen der Miethöhe oder der Nebenkosten haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Provisionsanspruchs.
Brauchen Sie unsere Beratung für Ihre Ferienwohnungen?
Dann nehmen Sie Kontakt auf.