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HORSTBRINK IMMOBILIEN
Steenrott 53, 24214 Altwittenbek
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Luftfoto

Baugrund Ansicht Haus

Blick Richtung Strassenbahnstation

Blick Ri Osten

Auffahrt

gegenüber

Altbestand

Garten

Südosten

Garten SW

Blick Norden

Altbestand

Blick Osten

IMG_2603

Blick NW

Ri Norden

Auffahrt nach Norden

EFH

Baugrundstück mit Altbestand

Eckdaten

  • Art Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
  • Lage 14480 Potsdam
  • Kaufpreis 795.000,00
  • Kaufpreis pro m² 645,00
  • Grundstück ca. 1.232
  • Bebaubar nach Nachbarbebauung
  • Erschließung Voll erschlossen
  • Fahrzeit Hauptbahnhof 15 min
  • Fahrzeit nächste Autobahnauffahrt 5 min
  • Fahrzeit nächster Flughafen 30 min
  • Immobilien-ID 2024-2
  • Provision 3,57 inkl. MwSt.

Immobilie

Dieses 1.232qm große Baugrundstück ist ideal nach Südosten ausgerichtet.
Dazu liegt es in ruhiger, aber gut erreichbarer Lage von Potsdam mit idealer Anbindung an den Nuthe-Schnellweg und die Straßenbahn direkt vor der Tür. Das bekannte Sterncenter ist in gut ca. 1km erreichbar.
Laut mündlicher Aussage des Bauamtes Potsdam, ist es möglich, das Grundstück zu teilen. Nach aktueller Aussage des Bauamtes ist es denkbar im vorderen Bereich ein Doppelhaus und im hinteren Bereich ein Einfamilienhaus zu erstellen.

Der jetzige Eigentümer hat zusätzlich die Information, dass die Bebauung auch mit zwei Doppelhäusern längsseits hintereinander möglich wäre. Dann könnten Parkplätze gegenüber des Hauses möglich sein und eine effiziente und Platzsparende Lösung realisiert werden.
Ein Beispiel ist in der direkten Nachbarschaft vorhanden.

Die konkrete Bebauungsmöglichkeit muss mittels Bauvoranfrage bei dem zuständigen Bauamt von dem Erwerber direkt geklärt werden.

Eine Haftung für die Bebaubarkeit übernimmt der Makler nicht.

Lage

Potsdam ist die Hauptstadt des Landes Brandenburg und mit knapp 190.000 Einwohnern auch dessen bevölkerungsreichste Stadt. Das an der Havel gelegene Potsdam zählt zu den prosperierenden Orten im Ballungsraums Berlin, der rund 4,8 Millionen Einwohner umfasst.
Das Grundstück liegt in Potsdam Süd-Ost ideal angebunden an der Autobahn A115 und Nutheschnellstrasse.

Die Stadt ist mit ihren zahlreichen Schloss- und Parkanlagen und der bedeutenden Kernstadt als ehemalige Residenzstadt der Preußischen Könige bekannt und seit 1990 von der UNESCO in die Weltkulturliste der Menschheit aufgenommen.

Der Stadtteil Am Stern, Teil des Bezirkes Süd-Ost, zeichnet sich im Vergleich mit anderen Wohngebieten in Potsdam durch eine hohe Wohnzufriedenheit und Nachfrage nach den Wohnungen aus.

Bebaubarkeit

FNP:
https://www.potsdam.de/system/files/documents/a0_genehmigungsexemplar_fnp_stand_30.01.2013.pdf

Wohnbebauung
GFZ 0,2-05

zuständige Bearbeiter:
Frau Enderling Tel. 0332 289 2524
Frau Holtkamp
Telefon +49 331 289-2517
Telefax +49 331 289-843892
E-Mail-Adresse Stadtraum-Sued-Ost@rathaus.potsdamde

Erschließung

Hinweis
Alle Angaben zu weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Unsere Kunden sind darauf hingewiesen, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.

Courtage
Die Courtage in Höhe von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Der Vermittelnde HORSTBRINK IMMOBILIEN erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).

Geldwäsche: Als Maklerunternehmen ist die HORSTBRINK IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen aufgrund der vom Auftraggeber oder anderen auskunftsbefugten Dritten erteilten Auskünfte erfolgt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird deshalb nicht übernommen. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Ein Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis, des für die erfolgreiche Vermittlungs-/ Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsverlangens zustande.
3. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

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