Wir suchen einen Makler, wie läuft das ab?
In der Regel erfahren wir am Telefon die ersten Informationen zu dem geplanten Verkauf oder der geplanten Vermietung. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Besichtigungstermin direkt bei Ihnen in der Immobilie, dort nehmen wir alle Daten und Fakten zu Ihrer Immobilie auf. Zu diesem Termin benötigen wir alle zum Verkauf oder der Vermietung relevanten Unterlagen, die wir Ihnen im Vorfeld mitteilen. Im Anschluss an diesen Termin, erstellen wir für Ihre Immobilie eine Marktanalyse um einen realistischen Preis festzustellen. Diese Marktanalyse präsentieren wir Ihnen bei unserem zweiten Termin, wieder bei Ihnen in Ihrer Immobilie. Weitere Informationen zum Ablauf des Immobilienverkaufs erhalten Sie hier.
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Auf Wunsch erstellt Horstbrink Immobilien einen Energieausweis für Sie. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig. Sie müssen uns die Verbräuche der Immobilie der letzten 3 Jahre einsenden.
Wie erkenne ich einen guten Immobilienmakler, dem ich vertrauen kann?
Ein vertrauenswürdiger Immobilienmakler zeichnet sich dadurch aus, dass er Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie mit Fachkompetenz zur Seite stehen kann. Wir sind als zertifizierte Makler in 2 Berufsverbänden organisiert und können auf das Netzwerk des IVD und BVFI zurückgreifen. Die kontrollierte Fortbildung der Verbände gewährleistet, dass wir immer auf dem neusten Stand der Immobilenbranche Informationen bekommen.
Kann ich bei Ihnen auch Gewerbeimmobilien finden?
Um hier eine passende Immobilie zu finden, kommt es auf viele Faktoren an: Suchen Sie eine Gewerbeimmobilie als Eigentum oder bevorzugen Sie, ein passendes Objekt zu pachten? In welcher Branche sind Sie tätig? Sind Sie Handwerker und benötigen eine Produktionshalle, eine Werkstatt oder benötigen Sie ein Büro? Bei Gewerbeimmobilien ist neben der erzielten Rendite auch die Branche entscheidend, an die vermietet wird und welcher Anteil der Nebenkosten auf den Mieter umgelegt wird.
Haftung- Angabe von bekannten Schäden und Mängel
EIne Immobilie kann Schwachstellen besitzen, die nur der Bewohner kennen kann. Auch die Makler und Sachverständigen erkennen viele Probleme, aber eine defekte Heizungsanlage kann z.B. bei einer Besichtigung während der Sommermonate naturgemäß nicht auffallen. Dieser Mangel darf nicht unerwähnt bleiben, denn der künftige Eigentümer muss davon ausgehen, dass die Heizung funktioniert. Schäden an der Immobilie sollen in der Regel im Notarvertrag aufgeführt werden. Falls sich später herausstellt, dass erhebliche Mängel verschwiegen wurden, kann entweder ein Teil des Kaufpreises zurückverlangt oder der gesamte Verkauf rückabgewickelt werden.
Was ist die Interessentenkartei?
Mit der Aufnahme in die Interessentenkartei teilen Sie uns unverbindlich die Merkmale Ihrer Wunschimmobilie mit. Sobald wir ein geeignetes Objekt im Portfolio haben, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindungen. Sie erhalten dabei übrigens auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Diskretion nicht auf unserer Homepage bewerben. Tragen Sie sich noch heute unverbindlich in die Interessentenkartei ein.
Welche Kosten entstehen beim Verkauf?
Unsere Immobilienbesichtigung, sowie die Erstellung der Marktanalyse ist absolut kostenfrei für Sie. Wir als Immobilienmakler, haben nur im Erfolgsfall einen Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision. Das heißt; nur wenn wir Ihre Immobilie erfolgreich verkauft haben, entstehen für Sie und den Käufer Kosten.
Was muss ich bei der Lage nach einer geeigneten Wohnung beachten?
Die wichtigste Frage, die Sie sich stellen sollten, ist die nach der Lage der Wohnung. Die Immobilienwelt kennt nur einen bestimmenden Wert von Immobilien: Lage, Lage,Lage. Ist dies der Stadtteil in dem ich leben möchte? Woher weiss ich, ob auch eine 2 B Lage meinen Bedürfnissen entspricht und welche Lage meinem Wohlfühlfakor entspricht? Horstbrink Immobilien analysiert mit Ihnen gemeinsam die Bedürfnisse an den Standort.
Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?
Ja, natürlich. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für die Eigentümer nicht aus. Die Gründe erläutern wir ausführlich auf der Seite Makleralleinauftrag
WELCHE NEBENKOSTEN ENTSTEHEN BEIM IMMOBILIENKAUF?
Neben dem Kaufpreis werden noch die sogenannten Nebenkosten fällig.
Diese setzen sich zusammen aus der Maklerprovision in der Regel 3,57 % inkl. 19 % MwSt. vom Kaufpreis
und der Grunderwerbssteuer in Höhe von 6,5 % (SH) bzw. 6 % (Berlin) des Kaufpreises.
Dazu kommen die Kosten für den Notar (notarielle Beurkundung) und das Amtsgericht (Eintragung ins Grundbuch) in Höhe von ca. 1,5 % des Kaufpreises.
Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?
Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ – führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.
Wie hoch ist die Provision?
Bei Immobilienverkäufen berechnen wir in der Regel die ortsübliche Maklerprovision in Höhe von 2,95% (inkl. 19% MWST) vom Kaufpreis für beide Vertragsparteien.
Bei Vermietungen berechnen wir 2,38% (inkl. 19% MwSt) der Kaltmiete vom Vermieter.
Der Richtige Makler? Woran erkenne ich den?
Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch „schwarze Schafe“ unter den Maklern. Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einen seriösen Makler finden.
Selbstvermarktung - Kann ich meine Immobilie auch elbst verkaufen?
Natürlich kann ein Eigentümer seine Immobilie auch direklt verkaufen.
Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und sich mit der Materie ernsthaft auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern.
Teilungserklärung:
Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung eines Grundstücks in Miteigentumsanteile. Jeder Miteigentumsanteil muss einem Sondereigentum zugeordnet sein (z.B. Keller, Wohnung, Dachspeicher etc.). Diese Erklärung muss gegenüber dem Grundbuchamt abgegeben werden.
In dieser Erklärung wird festgelegt, dass sich die Miteigentümer gegenseitig Sondereigentum an bestimmten Räumen zugestehen.
Die Teilungserklärung muss von einem Notar notariell Beglaubigt werden. Sie ist eine Art „Grundgesetz“ des Hauses.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt des Finanzamt eine Bescheinigung aus, dass die Steuererklärungs- und Zahlungspflicht vom Steuerpflichtigen erfüllt wurde. Die Bescheinigung besagt, dass steuerliche Bedenken z.B. in Bezug auf die Übertragung einer Immobilie auszuschließen sind, sodass Eintragungen vom Grundbuchamt vorgenommen werden können.
Vertragsarten – Welche Art von Vertrag gehen wir mit Ihnen ein?
Wir verwenden bei jedem Objekt, das uns anvertraut wird einen Maklervertrag. Wir verwenden ausschließlich einen Makler-Alleinauftrag. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zu einem normalen Maklervertrag um einen Dienstleistungsvertrag der uns dazu gesetzlich verpflichtet, für ihre Immobilie bestmöglichst tätig zu werden. So haben Sie die Sicherheit, dass wir alles tun um Ihre Immobilie zu vermarkten. Im Gegenzug vereinbaren wir, dass wir der einzige Makler sind, den Sie mit dem geplanten Verkauf oder Vermietung beauftragen. Unsere Maklerverträge können Sie bei Unzufriedenheit jederzeit kündigen, denn wir wollen durch Leistung überzeugen.
Widerrufsbelehrung- Wieso bekomme ich als Interessent eineWiderrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?
Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen-Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.
Wie viel Zeit brauchen Sie für einen Immobilienverkauf?
Im Gegensatz zu anderen Maklern geben wir Ihnen kein Versprechen ab in welcher Zeit wir Ihre Immobilie zum Höchstpreis verkaufen werden. Diese Vorgehensweise ist rein werblicher Natur und hat nichts mit der Realität zu tun. Wir können Ihnen nur versprechen bestmöglich für Sie und Ihre Immobilie zu arbeiten und so schnellstmöglich einen geeigneten Käufer oder Mieter zu finden.
Was sind die wichtigsten Verkaufsunterlagen?
Bei einem Verkauf können, je nach Zustand, Lage und weiteren Begebenheiten, unterschiedliche Unterlagen nötig sein. Viele dieser Unterlagen können Sie, sofern sie Ihnen nicht vorliegen, bei der Hausverwaltung oder der Gemeinde beantragen. Wenn Sie uns als Ihren Immobilienmakler beauftragen, organisieren wir in Ihrem Auftrag die meisten Unterlagen für Sie.
Einige Unterlagen sind in beinahe allen Fällen von Bedeutung.
- gültiger Energieausweis
- Flurkarte
- Grundbuchauszug (aktuell)
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte
- Wohnflächen- und (ideal aber nicht zwingend) Kubus-Berechnungen
- Grundabgabenbescheid
- Modernisierungsaufstellung
- gegebenenfalls Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen