Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen aufgrund der vom Auftraggeber oder anderen auskunftsbefugten Dritten erteilten Auskünfte erfolgt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird deshalb nicht übernommen. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Ein Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
  2. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis, des für die erfolgreiche Vermittlungs-/ Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsverlangens zustande.
  3. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
  4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Eine Honorarpflicht des Auftraggebers/Kunden gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete statt Pacht oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
  6. Die Provision ist verdient und fällig am Tage des Vertragsabschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Hauptvertrages. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wann und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
  7. Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
  8. Ist dem Empfänger, die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. binnen drei Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots, unter Beifügung des Nachweises, mitzuteilen.
  9. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
  10. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.