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HORSTBRINK IMMOBILIEN
Steenrott 53, 24214 Altwittenbek
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Foto

So kann es werden….

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Baugrund in TOP Citylage

Eckdaten

  • Art Baugrund für Mehrfamilienhäuser
  • Lage 09126 Chemnitz
  • Kaufpreis 90.000,00
  • Grundstück ca. 369
  • Bebaubar nach Nachbarbebauung
  • Erschließung Voll erschlossen
  • Kurzfristig bebaubar ja
  • Immobilien-ID 2022- 2
  • Provision 7,14 % inkl. MwSt.

Immobilie

Bauen und investieren Sie in Chemnitz!
Sie haben Mut, Weitblick und lieben Herausforderungen? Dann sind Sie hier richtig.
In Berlin, Hamburg, Köln, München ect. sind Lückenschliessungen auf kleinen Grundstücken schon lange die charmanten Herausforderungen der Bauträgerbranche und immer wieder Beweis für extrem gelungene Projekte und Architektur.
Auch in Chemnitz gibt es den Bedarf nach modernen Wohnlösungen, wie MicroApartments für Studenten, kleine flexible Wohnungen oder gute ServiceApartments. Das alles sollte dann in zentrumsnaher Lage mit guter Anbindung sein.
Durch den Neubau der Strassenbahn gelangen Sie von diesem Eckgrundstück von der Haltstelle Stadlerplatz mit der Strassenbahn zum Technopark oder zum Hauptbahnhof. Zu Fuss erreichen Sie in ca. 1,7 km die City und in 250m den Bahnhof Chemnitz Süd.
Eine Station vor dem Hauptbahnhof ist man damit TOP angebunden.

Das Südwest-Grundstück erlaubt eine ideal ausgerichtete Bebauung, die mit einer passenden Struktur der Architektur dem Strassenverlauf und Stadtbild folgen kann.

Der Eigentümer hat einen positiven Bauvorbescheid bekommen, der die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohngebäudes, mit der höhen- und baufluchtmässigen Anpassung an die vorhandene Bebauung planungsrechtlich zulässt.

Die Fläche des Grundstückes wird ca. 369qm betragen, so dass der Architekt des Vorbescheides von ca. 700qm Wohnfläche ausgeht. Diese Maße sind aber ohne Gewähr und mit der eigenen Planung abzustimmen.

Lage

Chemnitz ist eine kreisfreie Stadt im Südwesten des Freistaates Sachsen und mit 250.000 Einwohnern dessen drittgrößte Großstadt nach Leipzig und Dresden. Der namensgebende Fluss verläuft durch die am Nordrand des Erzgebirges im Erzgebirgsbecken liegende Stadt. Chemnitz ist Hauptsitz der Landesdirektion Sachsen und Teil der Metropolregion Mitteldeutschland.
Die Stadt ist Kulturhauptstadt Europas 2025.

Die älteste urkundliche Erwähnung als Kameniz (von sorbisch kamjenica, „Steinbach“) datiert aus dem Jahre 1143. Mit der industriellen Revolution setzte im 19. Jahrhundert ein starkes Bevölkerungswachstum ein, nach der Reichsgründung 1871 entwickelte sich Chemnitz zu einer wichtigen Industriestadt.

Mit ihrer über 200-jährigen Industriegeschichte ist die Stadt heute ein Technologiestandort mit den Branchenschwerpunkten Automobil- und Zulieferindustrie, Informationstechnologie sowie Maschinen- und Anlagenbau. Chemnitz ist Standort einer Technischen Universität.

In der Stadt im Erzgebirgsvorland befinden sich zahlreiche Freizeiteinrichtungen und Museen, darunter die Kunstsammlungen Chemnitz und das Staatliche Museum für Archäologie Chemnitz.

Angabe lt. Wikipedia

Ausstattung

Angaben des Architkten des Vorbescheides:
Mischgebiet
GRZ 0,6
GFZ 1,2
Da es sich um ein Eckgrundstück im Bestand handelt, wird man das gesamte Grundstück bebauen zur Lückenschliessung über eine Einordnung in das Umfeld.
Traufhöhe muss eingehalten werden von ca. 10m Höhe geschätzt.

Mögliche Planung könnte 4 Etagen plus Staffel ergeben.

Diese Maße und Angaben sind ohne Gewähr und mit der eigenen Planung, sowie dem Bauamt abzustimmen.

Sonstiges

Hinweis
Alle Angaben zu weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Unsere Kunden sind darauf hingewiesen, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.

Courtage
Die Courtage in Höhe von 7,14 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Der Vermittelnde HORSTBRINK IMMOBILIEN erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).

Geldwäsche: Als Maklerunternehmen ist die HORSTBRINK IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen aufgrund der vom Auftraggeber oder anderen auskunftsbefugten Dritten erteilten Auskünfte erfolgt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird deshalb nicht übernommen. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Ein Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis, des für die erfolgreiche Vermittlungs-/ Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsverlangens zustande.
3. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Grundrisse

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